Eine Pauschalberechnung der Behandlungskosten ist gesetzlich nicht erlaubt und erscheint uns nicht angebracht. Jeder Patient und somit auch jeder medizinische Ausgangsbefund ist höchst individuell. Nur eine ausführliche persönliche Untersuchung im Rahmen eines unverbindlichen Beratungstermins liefert alle zu berücksichtigenden Faktoren, um die individuellen Kosten einer ästhetischen Behandlung und / oder Operation zu veranschlagen.
Im Anschluss an das ausführlichen Beratungsgesprächs erstellen wir Ihnen einen detaillierten Kostenvoranschlag (Honorarvereinbarung) für die von Ihnen gewünschte Behandlung, der alle Ihre individuellen Faktoren berücksichtigt und der Sie über sämtliche anfallenden Kosten (Operation, stationärer Aufenthalt etc.) informiert. Die detaillierte Honorarvereinbarung beinhaltet:
- Kosten für die geplante plastisch-chirurgischen Behandlung
- Kosten für Nachsorge
- 19% Mehrwertsteuer
Nicht enthalten sind sogenannte Folgekosten ästhetischer Operationen (siehe unten)
Alle unsere Honorarvereinbarungen werden nach der Gebührenordnung für Ärzte GOÄ erstellt und sind somit transparent für den Patienten.
Zahlungen können erfolgen:
- per Überweisung bis spätestens 48h vor der anstehenden Behandlung