5) Gutachterliche Beurteilung:
Auf der Basis der Krankenakte und der Ergebnisse der gutachterlichen Untersuchung, werden nun die zu beantwortenden Fragen der Fragestellung, unter wissenschaftliche Gesichtspunkten und orientiert an objektivierbaren Tatsachen bearbeitet.
Die Aufgabe des Gutachters (medizinischen Sachverständigen) ist es, dem Auftraggeber (z.B. Gerichte, Versicherer, Berufsgenossenschaften, Rechtsanwälte, Privatpersonen) objektive Sachinformationen zu liefern, die bei der Entscheidungsfindung und Bewertung helfen, und schließlich zu einem Beschluß (Urteil) führen